Sonderfonds Schulbezogene Jugendarbeit
Richtlinien des Sonderfonds für Projekte in der schulbezogenen Jugendarbeit
der EKHN
1. Projekte schulnaher Jugendarbeit
Gefördert werden Projekte, die eine Kooperation von evangelischer Jugendarbeit und Schule haben. Diese Projekte richten sich nach den Gesichtspunkten, die im Buch „Evangelische schulnahe Jugendarbeit“ (hrsg. von Harmjan Dam und Heike Zick-Kuchinke, Neukirchen-Vlyn 1996) entwickelt wurden oder im Rahmen der Öffnung von Schule (Hess. Schulgesetz 1993) erwünscht sind.
2. Förderung
Gefördert werden Sachkosten (z. B. Raumgestaltung, Grundausstattung für Arbeitsmittel, Einzelhonorare) bis zu einer Höhe von 300,- € pro Projekt.
3. Antragsteller/innen
Antragsberechtigt sind Religionslehrer/innen und Schulpfarrer/innen, die keine spezielle Beauftragung zur Schulseelsorge haben.
4. Antragsverfahren
Einen Antragsstellung erfolgt formlos über den/die Studienleiter/in der Religionspädagogischen Ämter an den/die Landesschülerpfarrer/in des Fachbereichs Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum Bildung der EKHN, Erbacher Str. 17, 64287 Darmstadt.
Mit dem Antrag ist einzureichen:
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eine Begründung des Projektes
ein Finanzierungsplan mit Angaben von Eigenmitteln, Mitteln anderer Zuschussstellen und gewünschte Zuschusshöhe.
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5. Abrechnungsverfahren
Eine Förderung ist nur bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten möglich. Die Auszahlung des Zuschusses geschieht zunächst mit 50% der bewilligten Zuschusshöhe.
Eine Überweisung der restlichen Bezuschussung (max. 50%) erfolgt nach Vorlage eines kurzen Projektberichts und sämtlicher Originalbelege.
Die Förderung erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Mittel. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Stand: 26.07.05


