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Der Kirchliche Jugendplan


Die Förderung aller Richtlinien erfolgt auf schriftlichen Antrag.

 

Auskunft und Beratung im Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit

Arbeitsbereich Verwaltung

Heidrun Herf

Tel.: 06151/6690-117

E-Mail: heidrun.herf.zbekhn-net.de

 

 

Der Kirchliche Jugendplan ist ein landeskirchlicher Förderplan für die Kinder- und Jugendarbeit der Ev. Jugendwerke und Jugendverbände, der Dekanate und Kirchengemeinden.

Er gliedert sich in folgende Richtlinien:

 

A. Mitarbeiterschulung

Gefördert werden Mitarbeiterschulungen mit überwiegend theologischen Themen, die nicht durch staatliche Jugendpläne gefördert werden.

Antragsberechtigt sind die Ev. Jugendwerke und Jugendverbände und Dekanate.

 

B. Heime und Zeltplätze

Gefördert werden Heime und Zeltplätze, deren Träger die Ev. Jugendwerke und Jugendverbände und die Dekanate sind.

 

C. Projekte

Alle Maßnahmen mit Modellcharakter fallen unter diese Projektförderung.

Antragsberechtigt sind alle unter den Richtlinien A und B Genannten einschließlich aller kirchengemeindlichen Jugendgruppen.

 

D. Sonderveranstaltungen

Sonderveranstaltungen sind u.a. große Jugendtreffen, Jugendwochen und andere Großveranstaltungen.

Gefördert werden Dekanate und Kreisverbände der Ev. Jugendwerke als Träger dieser Maßnahmen.

 

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