Sonderurlaubsgesetz in Hessen

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen wurde in Hessen bereits vor über 50 Jahren eine gesetzliche Regeleung geschaffen, um berufstätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit in ihrem Engagement zu unterstützen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Hessischen Jugendrings.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Ev. Jugend in Hessen.

Kontakt und Beratung

Landesverband der Ev. Jugend in Hessen
Sonja Pietsch
Tel: 06151 6690-118
pietsch@lvejh.de

Sonderurlaubsgesetz in Rheinland-Pfalz

Auch das Land Rheinland-Pfalz hat ein „Sonderurlaubsgesetz”, das mit richtigem Namen „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit” heißt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Informationsplattform zum Thema Jugend in Rheinland-Pfalz.