Voraussetzungen

für die Erteilung eines Dienstauftrages Evangelischer Schulseelsorge:

Unter besonderen Bedingungen kann ein kirchlich finanzierter Dienstauftrag für Evangelische Schulseelsorge an Pfarrer/innen im hauptberuflichen Gestellungsvertrag erteilt werden. Er umfasst in der Regel ein Viertel des Stundendeputats (entsprechend bis zu 6 Stunden) einer hauptberuflichen Lehrkraft.

Vor Erteilung des Dienstauftrages sind folgende Aspekte zu prüfen:

  • erkennbare und beschreibbare seelsorgerliche Herausforderungen im religiösen, bildungsmäßigen und sozialen Bereich einer Schule und ihres Umfeldes,
  • Abstimmung mit dem Schulprofil,
  • Grundversorgung der Schule mit Religionsunterricht,
  • Räume für Angebote der Evangelische Schulseelsorge,
  • Kooperationsmöglichkeiten mit der Kinder- und Jugendarbeit in Kirchengemeinden und Dekanat, besonders auch im Blick auf die Räume und technische Möglichkeiten.

Die Schulamtsdirektoren im Kirchendienst stellen das Einverständnis mit Schule, Dekanat und dem Referat Schule und Religionsunterricht in der Kirchenverwaltung der EKHN her.

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