Förderung aus dem Kirchlichen Jugendplan

Auskunft und Beratung im Fachbereich Kinder und Jugend:
Melanie Müller-Zacke
Tel.: 06151 6690-138
melanie.mueller-zacke@ekhn.de

Der Kirchliche Jugendplan ist ein landeskirchlicher Förderplan für die Kinder- und Jugendarbeit der Ev. Jugendwerke und Jugendverbände, der Dekanate und Kirchengemeinden.

Er gliedert sich in folgende Richtlinien:

A. Mitarbeiterschulung
Gefördert werden Mitarbeiterschulungen mit überwiegend theologischen Themen, die nicht durch staatliche Jugendpläne gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Ev. Jugendwerke, Jugendverbände und Dekanate.

B. Heime und Zeltplätze
Gefördert werden Heime und Zeltplätze, deren Träger Ev. Jugendwerke, Jugendverbände oder Dekanate sind. 

C. Projekte
Alle Maßnahmen mit Modellcharakter fallen unter diese Projektförderung.
Antragsberechtigt sind alle unter den Richtlinien A und B Genannten einschließlich aller kirchengemeindlichen und jugendverbandliche Jugendgruppen.

D. Sonderveranstaltungen
Sonderveranstaltungen sind u.a. große Jugendtreffen, Jugendwochen und andere Großveranstaltungen.
Gefördert werden Dekanate und Kreisverbände der Ev. Jugendwerke als Träger dieser Maßnahmen.

Die entsprechenden Förderformulare und Förderrichtlinien stehen hier zum Download bereit:

Antragsformular Kirchlicher Jugendplan
Merkblatt zu den Richtlinien A, C, D des Kirchlichen Jugendplans
Vordruck Teilnahmeliste
Vordruck Verwendungsnachweis Richtlinie B
Vordruck Verwendungsnachweis Richtlinien A, C, D