Weiterbildungsverpflichtung

Der/die Evangelische Schulseelsorger/in ist innerhalb von drei Jahren nach Dienstantritt zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung verpflichtet, die das Religionspädagogische Institut anbietet. Zur Dienstpflicht gehört ferner die Teilnahme an den Dienstbesprechungen für die Schulseelsorger/innen. Hierzu bedarf es einer Freistellung seitens der Schule. In beiderlei Interesse bemüht man sich von kirchlicher Seite um einen möglichst geringen Stundenausfall.

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