Was beinhaltet der Kooperationsvertrag? Wer schließt und wer genehmigt ihn?

Wir empfehlen, dass Dekanat und Schule den Kooperationsvertrag abschließen. Die inhaltliche Konzeption ist dabei Grundlage des Vertrages.

Bei der Entwicklung und Gestaltung bis zur Genehmigung unterstützt das Zentrum Bildung die Dekanate. Die juristische Prüfung und Genehmigung des Vertrages erfolgt durch das Referat Rechtsangelegenheiten kirchlicher Dienste im Dezernat 1 der Kirchenverwaltung. 

Petra Zander
Telefon: 06151/405-426
Fax: 06151/405-469
Petra.Zander@ekhn-kv.de

Thomas Niggemann
Telefon: 06151/405-241
Fax: 06151/405-555-242
Thomas.Niggemann@ekhn-kv.de

Die EKHN hat mit den Ländern Hessen und Rheinland Pfalz Rahmenvereinbarungen zur Ganztagsschule abgeschlossen. Die für Hessen gültige Vereinbarung ist im Amtsblatt 8/2008 abgedruckt. Weitere Bestimmungen (u.a. Arbeitsverträge und Versicherungsschutz) sind durch Erlass des Kultusministeriums vom 6.6.2006 und die „Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen § 15 HSchG“ geregelt.

Als Orientierung kann der Musterkooperationsvertrags der Hessischen Jugendrings (hjr) dienen.

Muster Kooperationsvertrag hjr