Fachtag zu Fragen des Kinderschutzes

Kindesschutz und Kindeswohlgefährdung

Fragen des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung, unter diesem Motto stand der Fachtag des Fachbereiches Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN. Der Fachtag wurde geleitet von Frau Dr. Petra Knötzele, Leiterin des Referates Personalrecht in der EKHN und Simone Reinisch, Landesjugendreferentin. 

Dekanatsjugendreferenten/innen und Mitarbeitende aus dem Gemeindepädagogischen Dienst kamen am 27. Januar 2014 nach Darmstadt, um den Fragen des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Simone Reinisch begrüßte die 60 Anwesenden und dankte Britta Eilers, Horst Pötzl, Jochen Ruoff und Frank Beckmann, die aus der Sicht der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit an der Handreichung zu Fragen des Kinderschutzes und der Kindeswohlgefährdung für Träger kirchlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mitgearbeitet haben.

Deutlich wurde, dass es in unserer gemeinsamen Verantwortung liegt, Kinder und Jugendliche vor Gewalt jeder Art möglichst wirksam zu schützen und Täter/innen abzuschrecken – sexuelle Gewalt bildet hierbei eine extreme Form des Übergriffes und der Bedrohung, die einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf.

Der Landesjugendpfarrer Hans-Peter Saaler begrüßte die Anwesenden und dankte für das große Interesse am Thema. Oberkirchenrätin Dr. Petra Knötzele stieg ein mit dem Thema „Respekt“, da es besonders bei diesem Thema um Achtung vor der/dem Anderen geht. Sie sagte: „Wichtig ist, dass wir von einander wissen und uns gegenseitig Hilfestellung geben.“ Besonders ging die Veranstaltung darauf ein, „was wäre wenn…“ etwas passiert, wie sind dann die Wege, an wen kann ich mich wenden? Prävention braucht Beteiligung und Sensibilisierung.

Anschließend konnten sich die Teilnehmenden in Kleingruppen zusammensetzen und eine Abfrage / Fragen zu Kinderschutz und Prävention beantworten.

Es wurde besonders auf die Frage eingegangen: „Was passiert sobald ein Verdachtsfall auftritt?“ Die Handreichung geht darauf ab Seite 33, 4) Intervention ein. Die Handreichung kann heruntergeladen werden auf der Homepage des Fachbereiches Kinder und Jugend: www.ev-jugendarbeit-ekhn.de/fileadmin/jugendarbeit/downloads/Endfassung_Handreichung_Stand_28.08.2013.pdf. 
Die Dokumentation der Geschehnisse ist wichtig. „Ruhe bewahren ist das oberste Gebot“, so die Oberkirchenrätin. Der Kontakt zur Fachberatungsstelle sollte aufgenommen werden und evtl. auch der Kontakt zur Gesamtkirche. 

Nach einer Pause wurde die Verwaltungsverordnung zum Kinderschutz und zur Einholung von Führungszeugnissen in der EKHN (Kinderschutzverordnung – KschutzVO), die die Kirchenleitung aufgrund von Artikel 47, Abs. 1, Nr. 20 der Kirchenordnung beschlossen hat. Die Verwaltungsverordnung ist abgedruckt im Amtsblatt.

Im Anschluss daran wurden Hinweise zum erweiterten Führungszeugnis gegeben. Voraussetzung für ein Anstellungsverhältnis im kinder- und jugendnahen Bereich ist in der Regel die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.

Auch in bestehenden Beschäftigungsverhältnissen kann der Anstellungsträger von Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. In allen Arbeitsfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind für entgeltlich beschäftigte Mitarbeitende bei Einstellung immer erweiterte Führungszeugnisse einzuholen. Die Kosten des Führungszeugnisses werden bei Einstellung durch die Bewerberin/den Bewerber selbst getragen. In Wiederholungsfällen oder bei bereits tätigen Mitarbeitenden trägt diese Kosten der jeweilige Arbeitgeber. Für ehrenamtliche Tätigkeiten ist zu prüfen, ob ein Führungszeugnis einzuholen ist. Entscheidend ist das Gefahrenpotential. Bei der Einschätzung soll die Tabelle auf Seite 12 in der Handreichung hilfreich sein. Für die ehrenamtlich Tätigen fallen im Regelfall keine Kosten an. Es muss durch den Träger der Arbeit bestätigt werden, dass es sich um eine ehrenamtliche kinder- und jugendnahe Tätigkeit handelt. Hierzu gibt es „Gebührenregelung für Führungszeugnisse“. Führungszeugnisse von Hauptberuflichen, sind in der Personalabteilung aufzubewahren. Da es für Ehrenamtliche solche Akten nicht gibt, ist geregelt, dass Ehrenamtliche das Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen und diese Einsichtnahme gemäß dem Muster für eine Dokumentationsvorlage vermerkt wird (siehe Seite 19 der Handreichung).

Am Ende der Veranstaltung gab es die Verabredung, dass die Teilnehmenden noch einige Dokumente zugesandt bekommen. Die Handreichung wird ergänzt, die Fragen der Teilnehmenden werden dokumentiert. Eine Datenbank soll aufgebaut werden, in der besondere Präventionskonzepte und Qualifizierungen für Ehrenamtliche aufgeführt werden.

Zur Verabschiedung bedankte sich Simone Reinisch für die angeregte Diskussion und bat alle Teilnehmenden, weiterzugeben, dass der gleiche Fachtag am 11. Februar 2014 um 09.00 h erneut stattfindet, dann im Stiftssaal in der Stiftskirche Darmstadt. 

Die Teilnehmenden verließen den Fachtag mit vielen neuen Anregungen, Klärung ihrer Fragen und einer informativen Tagungsmappe.