Man ist im Austausch untereinander. Es werden gute Ideen entwickelt, wie man im Kontakt bleiben kann. Formate von Andachten, Besinnungstexten und Gottesdiensten werden entwickelt. Man beschäftigt sich mit Fragen von Seelsorge und sucht nach Lösungen für Freizeiten, die für den Sommer geplant sind.
Alle diese Themen und Fragen haben wir in unsere Homepage eingestellt. So wird das, was in der Evangelischen Jugendarbeit vor Ort passiert, allen zur Verfügung gestellt.
Ein ganz großes Dankeschön an alle, die was dazu beigetragen haben!
Hnweise für Hessen und Rheinland-Pfalz
Impfungen jetzt auch für ehrenamtliche Jugendliche möglich
Die Rechtsabteilung der Kirchenverwaltung teilte uns mit: „Für Jugendliche, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, kann unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Impfverordnung die Arbeitgeberbescheinigung II mit der Begründung „Betreuung von Kindern und Jugendlichen“ ausgefüllt werden.“ Damit rücken ehrenamtlich Jugendliche in die Prioritätengruppe 3 auf.
Nähere Infos dazu gibt es bei den Dekanatsjugendreferent*innen, in den Stadtjugendpfarrämter, bei den Hauptberuflichen in der Arbeit von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n), bei den Werken und Verbänden und selbstverständlich beim Vorstand der EJHN und im Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN.
Rundschreiben
Arbeitgeberbescheinigung I
Arbeitgeberbescheinigung II
Vorblatt mit Ergänzungen zum Ausfüllen der Arbeitgeberbescheinigung
Allgemeine Hinweise für die Jugendarbeit in Hessen:
Auslegungshinweise zur Jugendarbeit Coronavirus-Schutzverordnung vom 24.11.2021 (Stand: 07.02.2022)
Presseinformation der Hessischen Landesregierung vom 26. Mai 2021
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (April 2021)
Corona-Regelung der EKHN ab dem 02. November 2020
Allgemeine Hinweise erteilt auch das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration
Allgemeine Hnweise für die Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz:
Grundsätze zum Schutz der Gesundheit vor einer SARS COV 2-Infektion in Gottesdiensten, Versammlungen und Veranstaltungen von Kirchengemeinden, Dekanaten und Einrichtungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau – Gebietsteil Rheinland-Pfalz
Die bisherige 2G+-Regelung für Teilnehmer*innen über 18 Jahren wird aufgehoben und durch eine 3G-Regelung ersetzt. Dadurch wird der Zugang zu den Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erleichtert.
Das aktuelle Hygienekonzept ist online abrufbar: https://mffki.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Corona-Uebersichtsseite_MFFJIV/31.CoBeLVO_Hygienekonzept_Jugendarbeit_Jugendsozialarbeit_08_03_22.pdf
Weitere Erhöhung Jugendfreizeiten im Kontext Bundesprogramm
Qualifizierte Selbstauskunft bei Selbsttest
Im Rahmen von Jugendfreizeiten/Ferienfreizeiten (mit und ohne Übernachtungen) ist nach Punkt 3.a. des aktuellen Hygienekonzeptes die Vorlage eines negativen Corona-Tests nötig. Diese Testung kann auch als Selbsttest durchgeführt und per Selbstauskunft schriftlich bestätigt werden (bei Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten).
https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Jugendarbeit/Jugendfoerderung/BP_JArbeit_Selbstauskunft_Selbsttest.pdf
Landesjugendring Rheinland-Pfalz (ljr-rlp)
Corona-Sonder-Projekttopf
Wegen der Corona-Pandemie mussten seit dem Jahr 2020 drei geplante Haus- und Straßensammlungen des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz abgesagt werden.
Um den finanziellen Verlust der Jugendverbände teilweise auszugleichen, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die Durchführung besonderer Projekte der Mitgliedsverbände des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz.
Insgesamt stehen Projektmittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Wichtig: In allen Veröffentlichungen und offiziellen Unterlagen ist auf die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz (Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz) hinzuweisen.
Pressemeldung Landesjugendring Rheinland-Pfalz zum Thema Corona-Testpflicht für Kinder bis einschließlich 14 Jahre:
Der Wegfall der Corona-Testpflicht für Kinder bis 14 Jahre entbindet uns nicht von der Verantwortung!
Allgemeine Hinweise für das Schuljahr 2020/2021 des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz
Infos zu Reiseregelungen innerhalb der Bundesrepublik:
Infos zu Reiseregelungen innerhalb Europas:
Auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19
Förderung durch die Bundesebene – Finanzielle Unterstützung für gemeinnützigeÜbernachtungsstätten:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt im Auftrag der Bundesregierung nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie einer Richtlinie Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle als Billigkeitsleistungen.
Der Deutsche Bundesjugendring DBJR und die Bundesstellen der Mitgliedsorganisationen sind ausschließlich für Anträge aus dem Handlungsfeld politische Jugendbildung zuständig
Weitere Infos gibt es hier.
Empfehlungen der EKHN für Veranstaltungen und Versammlungen vom 23. Oktober 2020
Sollten wichtige Bereiche der Evangelischen Jugendarbeit hier nicht ausreichend berücksichtigt sein, bitte ich um Rückmeldung, damit wir ggf. Fehlendes ergänzen können.
Liebe Grüße, Gernot Bach-Leucht, Landesjugendpfarrer
gernot.bach-leucht@ekhn.de
Informationen zu Corona gibt es auch auf der Homepage der EKHN:
https://www.ekhn.de/service/massnahmen-gegen-corona.html
Weitere Informationen zu Angeboten, Hintergründen und Handlungsperspektiven auch bei:
https://www.evangelische-jugend.de/aejvscorona