Für Freizeiten oder genauer gesagt für Pauschalreisen besteht seit 01.07.2018 (Einführung des neuen EU-Reiserechts) automatisch Versicherungsschutz im Hinblick auf die Insolvenzversicherung.
Alle Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, den vom Reisenden bezahlten Reisepreis durch eine Versicherung des Reisepreises abzusichern und dies durch Übergabe eines sogenannten Sicherungsscheines zu dokumentieren.
Der Sicherungsschein für 2025 steht an dieser Stelle unserer Homepage zum Download bereit:
https://www.ev-jugendarbeit-ekhn.de/service/downloads/allgemein/