• Grafik: EJW Mühlacker
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Evaluierung SGB VIII, § 48b im Gesetzentwurf final gestrichen:

Vor kurzem erreichte uns die Nachricht, dass der § 48b aus dem Gesetzentwurf im Rahmen der Evaluierung des SGB VIII gestrichen wurde.


Es wird also kein verpflichtendes Meldewesen für alle Angebote von offener Jugendarbeit gegenüber dem Jugendamt geben, und das ist gut so!


Einmischen lohnt sich! Weitere Infos dazu gibt es hier.