Grundschulung zum Kindeswohl am 12.01.2023

Bei der digitalen Grundschulung mit acht Teilnehmer*innen präsentierten Andrea Sälinger, die Kinderschutzbeauftragte der EKHN und Horst Pötzl, der Beauftragte für die Beratung Kindeswohl und Prävention des Fachbereichs Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN, die neuesten Entwicklungen zu diesem Thema. Es gab viel Gelegenheit zum kollegialen Austausch.

Simone Reinisch aus dem Fachbereich Kinder und Jugend begrüßte zum Beginn mit der Jahreslosung.

Andrea Sälinger erläuterte die Grundlagen zum Kindeswohl und  Kindesschutz und antwortete zu allen Fachfragen. Der wichtigste Leitgedanke dabei ist für sie: „Die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen ist eine Selbstverständlichkeit – ihr Wohl steht an erster Stelle und ist nicht verhandelbar“, der auch in der Handreichung zum Kindeswohl der EKHN verankert ist.

Sie referierte über Inhalte und Grenzen der Personensorge sowie der Bürgerpflicht und erklärte, dass es keine gesetzliche Definition des Begriffs Kindeswohl gibt. „Gleichwohl ist er sowohl im Jugendhilferecht als auch im Familienrecht der zentrale Begriff, an dem sich alle Entscheidungen, seien es pädagogische Hilfen, Sorgerechts- oder Umgangsrechtsentscheidungen, zu messen lassen haben“. Die Kindeswohlgefährdung hat als zentrale Rechtsnorm Eingang in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und SGB VIII gefunden und ist bis heute ein „unbestimmter Rechtsbegriff“. Somit gibt es auch für diesen Begriff keine abschließende und klare Definition.
Die Teilnehmenden hatten viele Fragen von und für die Praxis, es gab viel Raum, um diese zu stellen.

Nach einer Mittagspause Oliver Bienia über Strategien von Tätern. Er ist Diplom-Psychologe, verfügt über langjährige Berufserfahrung u.a. in Mediation, Verfahrensbeistandschaft, Planung und Begleitung von Umgangskontakten sowie als Fortbildner und Berater (Coaching und Supervision) für Kindertageseinrichtungen, Juristen und Psychologen in diversen Themengebieten: Erziehung, Kinder und Eltern mit Fluchterfahrungen, Kindeswohl und Wille (langjähriger Leiter der Qualifikation »Insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII« und »Verfahrensbeistandschaft« in Berlin). 

Die Teilnehmer*innen verließen gut informiert und ausgerüstet mit viel Material für ihre Aufgabe als Präventionsbeauftragte in den Dekanaten die Grundschulung.
Die nächste Aufbauschulung findet am 26.01.2022 statt.