Die Rechtsabteilung der Kirchenverwaltung teilte uns mit: „Für Jugendliche, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, kann unter Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Impfverordnung die Arbeitgeberbescheinigung II mit der Begründung „Betreuung von Kindern und Jugendlichen“ ausgefüllt werden.“ Damit rücken ehrenamtlich Jugendliche in die Prioritätengruppe 3 auf.
Nähere Infos dazu gibt es bei den Dekanatsjugendreferent*innen, in den Stadtjugendpfarrämter, bei den Hauptberuflichen in der Arbeit von, mit und für Kinder(n) und Jugendliche(n), bei den Werken und Verbänden und selbstverständlich beim Vorstand der EJHN und im Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN.
Rundschreiben
Arbeitgeberbescheinigung I
Arbeitgeberbescheinigung II
Vorblatt mit Ergänzungen zum Ausfüllen der Arbeitgeberbescheinigung